Der Gemeinderat nimmt – unter Beachtung des Pastoralplans und der
Belange der Pfarrei – die Verantwortung für die Gemeinde wahr, berät
Fragen welche die Gemeinde betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt für
deren Umsetzung Sorge. Die Arbeit der Gemeinderäte der Pfarrei wird –
im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – durch den Pfarrgemeinderat gefördert
und koordiniert.
Der Gemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt.
Neben den regelmäßigen Sitzungen empfehlen sich für die Arbeit dieser
Gremien auch jährliche Klausur- und Besinnungstage. Dafür können beim
Dezernat Pastoral im Bischöflichen Generalvikariat Zuschüsse beantragt
werden.
Alle Sitzungen des GR sind öffentlich! Gäste sind herzlich
willkommen!
Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung und sprechen Sie uns an, wenn Sie
Vorschläge haben oder bei konkreten Projekten mitwirken möchten! |