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Kirchenvorstand von St. Gertrud
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan
der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er trifft z.B. als
Anstellungsträger der Gemeinde Personalentscheidungen und befindet über
bauliche Maßnahmen. Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für
die Verbandvertretung des Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner
und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums
Essen, der über den Haushalt der Diözese entscheidet. Die Mitglieder
dieses Gremiums werden von der Gemeinde gewählt, einige auch vom Pfarrer
ernannt. Der Pfarrer ist automatisch Vorsitzender des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand geht auf die Zeit des > Kulturkampfes im 19.
Jahrhundert zurück. Damals war er als Organ zur Kontrolle der allgemeinen
Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Pfarrer eingesetzt worden.
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| Der Vorstand |
| Planzen, Werner, Pobst |
Vorsitzender |
| Gabriele Hinz |
1. stellv. Vorsitzende |
| Beckmann, Carl-Wilhelm |
2. stellv. Vorsitzender |
| Mitglieder des Kirchenvorstandes |
| Appelhoff, Andrea |
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| Beenken, Matthias |
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| Beermann, Thomas |
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| Grusemann, Roman |
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| Hadering, Martin |
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| Hennig, Rüdiger |
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| Horsch, Christa |
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| Jost, Alfons |
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| Lucks, Karl-Martin |
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| Pollmann, Jörg |
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| Schmitz, Ursula |
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| Steffens, Albert |
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| Winter, Anton |
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| Wobben, Gerd-Dieter |
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